Zession

Christopher Jeckl
Christopher Jeckl
  • Aktualisiert

Die Zession bezeichnet einen rechtlichen Vorgang, durch welchen eine Forderung von einem Gläubiger (Zedent) an einen neuen Gläubiger (Zessionar) durch einen Vertrag übertragen wird. Der Wechsel des Gläubigers ist dabei entgeltlich oder unentgeltlich möglich. Die Zession ist im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) geregelt und stellt eine Veränderung der Rechtsverhältnisse dar.

War dieser Beitrag hilfreich?

0 von 0 fanden dies hilfreich

Haben Sie Fragen? Anfrage einreichen

Kommentare

0 Kommentare

Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.