Konventionalstrafe

Christopher Jeckl
Christopher Jeckl
  • Aktualisiert

Die Konventionalstrafe, oft als Vertragsstrafe bezeichnet, ist ein vorab festgelegter Schadensersatz, den ein Vertragspartner der anderen Partei im Falle einer Nichterfüllung, Verspätung oder mangelhaften Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten schuldet. Dieser Betrag ist unabhängig vom tatsächlich entstandenen Schaden und dient als eine Art Sicherheitsnetz bei Vertragsverletzungen.


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