Die Meldebehörde ist für die Registrierung von An-, Um- und Abmeldungen von Wohnadressen in Österreich zuständig. Für die Anmeldung eines Haupt- oder Nebenwohnsitzes ist diejenige Meldebehörde zuständig, in deren Zuständigkeitsbereich die neue Adresse fällt. Abhängig von der Stadt oder Gemeinde kann dies das Gemeindeamt, in Statutarstädten der Magistrat oder in Wien das magistratische Bezirksamt sein.
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