Der Meldezettel war bis 2001 eine offizielle Urkunde und wurde durch die Meldegesetznovelle zur "Meldebestätigung" weiterentwickelt. Heutzutage wird der Begriff "Meldezettel" ausschließlich für das Antragsformular zur Durchführung einer Meldung verwendet. Dieses Formular dient den Meldebehörden zur Eingabe von Meldedaten ins Zentrale Melderegister (ZMR) bei der An- und Abmeldung, sowie bei der Ummeldung. Das Formular liegt bei der Meldebehörde aus. kann aber auch online heruntergeladen werden. Für jede Person muss ein separates Formular ausgefüllt und vom Unterkunftgeber unterschrieben werden. Der Unterkunftgeber ist in der Regel der Vermieter oder die autorisierte Hausverwaltung für den Hauptmieter, während für Mitbewohner, die selbst nicht im Mietvertrag aufgeführt sind, der Hauptmieter als Unterkunftgeber fungiert.
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