Rangordnung

Christopher Jeckl
Christopher Jeckl
  • Aktualisiert

Die Rangordnung im Grundbuch bestimmt die Priorität von Rechten, insbesondere von Pfandrechten, die auf einer Immobilie lasten. Bei einer Anmerkung zur Rangordnung wird im Grundbuch der Rang für eine beabsichtigte zukünftige Veräußerung oder Verpfändung reserviert. Dies geschieht durch einen vom Gericht ausgestellten Rangordnungsbeschluss in einfacher Ausfertigung. Dieser Beschluss sichert dem Inhaber für die Dauer eines Jahres ab Bewilligung des Antrages das Recht, seinen Rang im Grundbuch eintragen zu lassen. Dies erlaubt es dem Inhaber, den Rang seines zukünftigen Rechts zu sichern, bevor dieses Recht tatsächlich entsteht.

 

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