Mindestanteile sind der kleinste erforderliche Miteigentumsanteil an einer Immobilie, um Wohnungseigentum an einem bestimmten Objekt zu erwerben. Sie ergeben sich aus dem Vergleich des individuellen Nutzwertes des jeweiligen Objekts mit der Gesamtsumme der Nutzwerte aller Wohnungseigentumsobjekte der Liegenschaft. Dieser Mindestanteil ist unzertrennlich mit dem Wohnungseigentum verbunden.
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