Reallast

Christopher Jeckl
Christopher Jeckl
  • Aktualisiert

Eine Reallast bezeichnet eine Belastung einer Liegenschaft, die dem Berechtigten die Möglichkeit gibt, spezifische Leistungen vom Eigentümer des Grundstücks einzufordern. Anders als bei einer Dienstbarkeit, beinhaltet eine Reallast aktive Handlungen. Sie entsteht durch eine Vereinbarung zwischen beiden Parteien und wird im Grundbuch vermerkt. Es handelt sich bei den Leistungen nicht zwangsläufig um Geldzahlungen. In vielen Fällen überlässt der Eigentümer bereits zu seinen Lebzeiten die Liegenschaft dem Erben, sichert sich jedoch seinen bisherigen Bedarf durch Reallasten ab, die etwa in Form von Sachleistungen, monatlichen Renten oder Pflegedienstleistungen bestehen können.

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