Schlichtungsstelle

Christopher Jeckl
Christopher Jeckl
  • Aktualisiert

Schlichtungsstellen sind Einrichtungen zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten. Es gibt sie in verschiedenen Gemeinden in Österreich, einschließlich Wien, Stockerau, St. Pölten, Neunkirchen, Mürzzuschlag, Graz, Leoben, Klagenfurt, Linz, Salzburg und Innsbruck. Wenn eine Schlichtungsstelle in der Gemeinde des Wohnortes vorhanden ist, muss ein Streitfall zunächst dort verhandelt werden. Wenn keine Einigung zwischen den Parteien erzielt wird, trifft die Schlichtungsstelle eine Entscheidung. Wenn einer der Beteiligten mit dieser Entscheidung nicht einverstanden ist, kann er innerhalb von vier Wochen nach Erlass der Entscheidung Klage erheben. Eine Klage ist vor der Entscheidung der Schlichtungsstelle nicht möglich. Die Schlichtungsstelle vertritt nicht die Interessen der Mieter, Vermieter oder Wohnungseigentümer.

War dieser Beitrag hilfreich?

0 von 0 fanden dies hilfreich

Haben Sie Fragen? Anfrage einreichen

Kommentare

0 Kommentare

Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.