Rechtskraft

Christopher Jeckl
Christopher Jeckl
  • Aktualisiert

Die Rechtskraft kennzeichnet den unanfechtbaren Status einer gerichtlichen Entscheidung, sei es ein Urteil, ein Beschluss oder ein Bescheid. Dies bedeutet, dass es keine weiteren rechtlichen Mittel gibt, um gegen die Entscheidung vorzugehen. Die Bestätigung der Rechtskraft kann durch einen Rechtskraftstempel auf dem Urteil oder dem Beschluss des Gerichts erfolgen.

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