Immobilienertragssteuer

Christopher Jeckl
Christopher Jeckl
  • Aktualisiert

Seit dem 01.04.2012 unterliegen private Immobilienverkäufe der Immobilienertragssteuer. Diese liegt bei 30 Prozent des Veräußerungsgewinns für Immobilien, die nach dem 1. April 2002 erworben wurden (Neu-Grundstücke). Bei sogenannten "Altfällen" (Alt-Grundstücke), also wenn der letzte Erwerb vor dem 1. April 2012 erfolgte, wird der gesamte Veräußerungserlös pauschal mit 4,2 Prozent besteuert. Es gibt einige Ausnahmen von der Immobilienertragssteuer, wie zum Beispiel die Befreiung für den Hauptwohnsitz oder die Herstellerbefreiung.

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