Der Verkehrswert (auch bekannt als "gemeiner Wert") ist der Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bei einer Veräußerung unter Berücksichtigung aller preisbeeinflussenden Eigenschaften und Umstände des Wirtschaftsgutes zu erzielen wäre. Dabei sind ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse nicht zu berücksichtigen. Obwohl sich der Verkehrswert auf einen bestimmten Zeitpunkt bezieht, müssen bereits vorhersehbare Umstände, die am Stichtag der Wertermittlung relevant sind, Berücksichtigung finden, wobei spekulative Aspekte ausgeschlossen werden müssen.
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