Die Kündigung eines Mietvertrags durch den Mieter folgt bestimmten Prozessen und Fristen, die in der Regel im Mietvertrag selbst festgelegt sind. Sollte hierzu nichts explizites im Vertrag vereinbart worden sein, gelten die gesetzlichen Bestimmungen:
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Unbefristete Verträge können mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
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Befristete Verträge mit einer Mindestlaufzeit von drei Jahren können erst nach Ablauf eines Jahres unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Monatsende aufgelöst werden.
Die Kündigung muss schriftlich und mit der Originalunterschrift aller Hauptmieter erfolgen. Sie muss spätestens am letzten Tag des Monats beim Vermieter oder der zuständigen Verwaltung eingegangen sein. Um sicherzustellen, dass die Kündigung auch tatsächlich zugestellt wird, empfiehlt es sich, diese per Einschreiben mit Rückschein zu versenden.
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