Ein Mietvertrag, der zwischen Vermieter und Mieter abgeschlossen wird, kann in schriftlicher, mündlicher oder konkludenter Form erfolgen, wobei die schriftliche Form empfohlen wird. Sollte das Mietverhältnis unter das Mietrechtsgesetz (MRG) fallen, so ist es nicht rechtens, diese gesetzlichen Bestimmungen vertraglich auszuschließen. Der Mietvertrag kann unbefristet oder auf eine bestimmte Laufzeit befristet abgeschlossen werden (siehe auch Kündigung des Mietvertrags). Bei Mietverhältnissen, die vollständig unter das MRG fallen, sollten im Mietvertrag neben den Grundinformationen zu den Vertragspartnern und einer Beschreibung des Mietobjekts auch folgende Punkte berücksichtigt und geregelt werden:
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Laufzeit des Vertrags
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Höhe und Aufschlüsselung der monatlichen Bruttomonatsmiete
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Höhe der hinterlegten Kaution
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Liste der mitvermieteten Einrichtungsgegenstände, sofern vorhanden
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Regelungen zur Wertsicherung
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Verteilung der Erhaltungspflichten zwischen Mieter und Vermieter
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Vereinbarungen zur Verteilung und Abrechnung der Aufwendungen
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Bedingungen zur Rückgabe des Mietobjekts
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Regelungen zu Umbauten und Investitionsablösen
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