Der Lagezuschlag wird bei der Vermietung von Wohnungen mittels Richtwertmietzins angewendet und berechnet sich auf Basis des Grundkostenanteils. Ein Lagezuschlag kann ausgewiesen werden, wenn:
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die Immobilie eine überdurchschnittliche Lage im Sinne des Richtwertgesetzes aufweist UND
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die wesentlichen Umstände für die Berechnung des Lagezuschlags dem Mieter vor Abschluss des Mietvertrags schriftlich mitgeteilt wurden.
Was als durchschnittliche Lage oder Wohnumgebung gilt, wird nach allgemeinen Verkehrsauffassungen und täglichen Lebenserfahrungen beurteilt. Gebäude in Gründerzeitvierteln (siehe Gründerzeit) werden als durchschnittlich angesehen. Die Stadt Wien veröffentlicht regelmäßig eine Lagezuschlagskarte mit den kalkulierten Lagezuschlägen. Diese Karte dient bei Mietzinsüberprüfungsverfahren durch die Schlichtungsstelle als Basis für das Mietzinsüberprüfungsgutachten. Nach der Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (5Ob 158 18y) im Jahr 2019 wurde die Lagezuschlagskarte, welche in der Immobilienbranche kontrovers diskutiert wird, von der Stadt Wien vollständig überarbeitet.
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