Option

Christopher Jeckl
Christopher Jeckl
  • Aktualisiert

Eine Option ist ein Vertragsbestandteil, der einem der Vertragspartner das Recht gibt, zu einem späteren Zeitpunkt eine bestimmte Handlung vorzunehmen oder darauf zu verzichten. Dies kann zum Beispiel das Recht sein, eine Immobilie zu einem bestimmten Preis zu kaufen (Kaufoption) oder einen Mietvertrag zu bestimmten Konditionen zu verlängern (Verlängerungsoption). Die Option gibt dem Optionsberechtigten die Möglichkeit, aber nicht die Pflicht, das Recht auszuüben. Erst wenn die Option ausgeübt wird, kommt das entsprechende Verpflichtungsgeschäft zustande, und zwar ausschließlich durch die einseitige Willenserklärung des Optionsberechtigten.

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