Sachwertverfahren

Christopher Jeckl
Christopher Jeckl
  • Aktualisiert

Das Sachwertverfahren, das in der ÖNORM B 1802-1 und im § 6 des Liegenschaftsbewertungsgesetzes festgelegt ist, findet hauptsächlich Anwendung bei bebauten Liegenschaften, die primär zur Eigennutzung vorgesehen sind. Innerhalb dieses Bewertungsverfahrens wird der Wert einer Immobilie durch die Zusammenfassung des Bodenwerts, des Bauwerts, der baulichen Einrichtungen, des Werts anderer Bestandteile sowie des Zubehörs bestimmt. Der Bodenwert wird dabei durch das Vergleichswertverfahren ermittelt. Bei der Berechnung des Bauwerts werden der Neubauwert und etwaige Wertminderungen berücksichtigt. Diese können sich aus dem Alter der Bausubstanz, aus Mängeln oder Schäden, aus anstehenden Reparaturarbeiten oder aus dem Wertverlust durch Bauaufwendungen ergeben.

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