Souterrain

Christopher Jeckl
Christopher Jeckl
  • Aktualisiert

Das Souterrain bezeichnet das Kellergeschoss eines Gebäudes. Bei der Berechnung von Mietpreisen und Nutzungsentgelten für eine Wohnung wird die Lage im Souterrain durch einen Abschlag von bis zu 30 Prozent berücksichtigt. Bei der Bestimmung der Nutzwerte wird die Lage einer Kellergeschosswohnung mit einem Abschlag zwischen 15 und 30 Prozent angewandt.

 

War dieser Beitrag hilfreich?

0 von 0 fanden dies hilfreich

Haben Sie Fragen? Anfrage einreichen

Kommentare

0 Kommentare

Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.