Das Souterrain bezeichnet das Kellergeschoss eines Gebäudes. Bei der Berechnung von Mietpreisen und Nutzungsentgelten für eine Wohnung wird die Lage im Souterrain durch einen Abschlag von bis zu 30 Prozent berücksichtigt. Bei der Bestimmung der Nutzwerte wird die Lage einer Kellergeschosswohnung mit einem Abschlag zwischen 15 und 30 Prozent angewandt.
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