Stammeinlage

Christopher Jeckl
Christopher Jeckl
  • Aktualisiert

Siehe Baurecht. Die Stammeinlage im Baurechtskontext bezeichnet den vereinbarten Wert des Baurechts, der im Baurechtsvertrag festgelegt wird und für die Berechnung des jährlichen Bauzinses relevant sein kann. Sie wird in einer eigenen Baurechtseinlage im Grundbuch vermerkt.

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