Konsumentenschutzgesetz (KSchG)

Christopher Jeckl
Christopher Jeckl
  • Aktualisiert

Das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) kommt zur Anwendung, wenn ein Vertrag zwischen einem Unternehmer und einer Person, die nicht als Unternehmer handelt (also einem Verbraucher), geschlossen wird. In diesen speziellen Fällen, bekannt als Verbrauchergeschäfte, steht dem Verbraucher erweiterter Schutz gegenüber dem Unternehmer zu. Das Gesetz behandelt unter anderem unzulässige Vertragsklauseln und Rücktrittsrechte.

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