Ein Verbraucher - auch Konsument genannt - ist eine Person, die ein Rechtsgeschäft eingeht, also eine Willensbekundung zu einem bestimmten Sachverhalt abgibt, die außerhalb ihres beruflichen oder gewerblichen Rahmens fällt.
Bei Verträgen zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer gilt das Konsumentenschutzgesetz (KSchG). Hier genießt der Verbraucher besonderen Schutz. Wenn ein Verbraucher einen Fernabsatzvertrag mit einem Unternehmer abschließt, findet das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) Anwendung. Es ist jedoch zu beachten, dass das FAGG bei bestimmten Vertragsarten (z.B. Wohnraumvermietung, Finanzdienstleistungen, soziale Dienstleistungen) nicht gilt.
Kommentare
0 Kommentare
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.