Vergleichswertverfahren

Christopher Jeckl
Christopher Jeckl
  • Aktualisiert

Das Vergleichswertverfahren ist in § 4 des Liegenschaftsbewertungsgesetzes und in der ÖNORM B 1802-1 festgelegt. Es wird hauptsächlich zur Bewertung unbebauter Grundstücke, beziehungsweise zur Ermittlung des Bodenwertes herangezogen. Der Vergleichswert wird durch den Vergleich tatsächlich erzielter Kaufpreise vergleichbarer Grundstücke ermittelt, die in einem redlichen Geschäftsverkehr in einer vergleichbaren Lage und in zeitlicher Nähe zum Bewertungsstichtag erzielt wurden. Abweichungen und veränderte Marktverhältnisse sind durch zu begründende Zu- und Abschläge zu berücksichtigen. Die verwendeten Vergleichswerte und deren Wertbestimmungsmerkmale sollten angegeben werden.

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